Die zunehmende Digitalisierung in allen Bereichen, vom öffentlichen Dienst bis zum privaten Sektor, hat die Cybersicherheit zu einem kritischen Thema für die heutige Gesellschaft gemacht. Daher erließ der Gesetzgeber das Cybersicherheitsgesetz Nr. 7545, um ein Gesetz zur Cybersicherheit in der Türkei zu schaffen. Dieses Gesetz legt zwar die Grundprinzipien fest und enthält grundlegende Definitionen der Cybersicherheit, wie zum Beispiel kritische Infrastrukturen, aber es enthält auch umstrittene Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf das Strafrecht.
Das Cybersicherheitsgesetz Nr. 7545 wurde von Experten auf der Veranstaltung „Die neue Rechtsgrundlage der Cybersicherheit in der Türkei“ diskutiert, die von der Kommission für Informationsrecht und der Kommission für den Schutz personenbezogener Daten der Istanbuler Anwaltskammer gemeinsam organisiert wurde, wobei die erste Sitzung von RA Celil Aktaş. Sie können die Aufzeichnung unserer Veranstaltung auf dem YouTube-Kanal der Anwaltskammer Istanbul ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=ZTk9rpLYPWg


