Erster Teil von “Algorithmische Gerechtigkeit (Algoritmik Adalet)”, der neuen Programmreihe von der Kommission für Informationsrecht der Istanbuler Anwaltskammer, wurde von RA Celil Aktaş und RAin Kübra Keskin Ökmen. In dem Programm wurden der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Anwaltschaft und seine Tücken diskutiert. Außerdem wurde die Haftung von Anwälten diskutiert, die den Gerichten gefälschte Urteile vorgelegt haben, die mit generativen Werkzeugen der künstlichen Intelligenz erstellt wurden, und zwar anhand von Beispielen aus den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich. Die Berufsregeln der Anwaltskammern in diesen Ländern in Bezug auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz wurden ebenso diskutiert wie Halluzinationen durch künstliche Intelligenz und andere berufliche Fehler, die sich aus dem Einsatz von generativer künstlicher Intelligenz ergeben. Danach wurde die disziplinarische und strafrechtliche Haftung von Anwälten in einem ähnlichen Fall in der Türkei im Lichte der relevanten Artikel des türkischen Strafgesetzbuchs und der Berufsregeln der Union der türkischen Anwaltskammern diskutiert. Hier finden Sie die Aufzeichnung des Programms: https://www.youtube.com/watch?v=eOOEe1tfO50
