Das Strafvollstreckungsrecht befasst sich mit der Vollstreckung von Strafen, die von den Strafgerichten verhängt und abgeschlossen wurden. Daher bezieht es sich hauptsächlich auf Freiheitsstrafen und Geldstrafen.
Als Anwaltskanzlei Celil Aktaş, beraten wir unsere Mandanten bei der effektiven Wahrnehmung ihrer Rechte in allen strafvollstreckungsrechtlichen Angelegenheiten wie der Antrag auf Aufschub der Vollstreckung von Strafen.